Schwäbisch Hall Unicorns
Pressemitteilung vom 24.09.2021
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Am Sonntag spielen vier Unicorns-Teams
U19 und U2 spielen zuhause im Hagenbachstadion / U13 fährt nach Mannheim und U16 nach Freiburg

von Axel Streich

Vier Unicorns-Mannschaften sind am Sonntag aktiv. Die U19 empfängt im Haller Hagenbachstadion die Munich Cowboys und die U2 trifft danach auf die Tauberfranken Wolfpack. Die U13 tritt bei den Mannheim Bandits an und die U16 bei den Freiburg Sacristans.

Die U19 der Unicorns empfängt am Sonntag um 13:30 Uhr im Hagenbachstadion die Munich Cowboys zum letzten Rundenspiel in der GFL-Juniors Süd. Für die TSGler ist die Partie ein Test für die im Oktober anstehenden Playoffs. Dafür sind die TSGler bereits als Tabellenzweiter in der Süd-Gruppe qualifiziert und auch das Spiel gegen München wird daran nichts mehr ändern.

Danach sind bei der zweiten Aktiven-Mannschaft der Unicorns um 15:00 Uhr die Tauberfranken Wolfpack ebenfalls im Hagenbachstadion zu Gast. Die Haller U2 will den Aufschwung aus dem letzten Spiel gegen Heilbronn mitnehmen und sich mit einem Sieg gegen die Tauberfranken bei derzeit 4:4 Punkten in der Tabelle nach oben orientieren.

Bereits um 11:30 Uhr tritt am Sonntag die U13 der Unicorns bei den Mannheim Bandits in der U13-Oberliga-Mitte an. Nach zwei Siegen gegen Wiesbaden geht man selbstbewusst in die Partie gegen die Kurpfälzer.

Um 15:00 Uhr beginnt die Partie der U16 bei den Freiburg Sacristans. In der U16-Regionalliga Baden Württemberg führen die Freiburger dank einem 32:6-Erfolg gegen Stuttgart die Tabelle an und die Unicorns liegen nach dem 3:0 gegen Holzgerlingen auf dem zweiten Platz.

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Es werden am Sonntag bei den Spielen im Hagenbachstadion bis zu 500 Zuschauer dabei sein können. Diese werden gebeten, folgende Hinweise zu beachten:

Tickets: Gibt es an der Tageskasse.

Registrierung: Alle Besucher müssen registriert werden. Hierzu wird die Smartphone-App „Luca“ an den Stadioneingängen eingesetzt. Alle Besucher werden gebeten, die App bereits im Vorfeld des Spiels auf ihrem Smartphone zu installieren und zu konfigurieren.

Maskenpflicht: Auf dem gesamten Stadiongelände gilt Maskenpflicht, außer wenn man sich auf einem Sitzplatz befindet.

Abstandsregeln: Es gilt die übliche Abstandsregel von min. 1,5 Meter. Dies gilt insbesondere auch auf der Tribüne, außer zwischen Mitgliedern eines gemeinsamen Haushalts.

Zutrittsvoraussetzungen: Generelle Voraussetzung für den Zutritt zum Stadion ist Symptomfreiheit sowie eines der 3 „G“: getestet, geimpft oder genesen (Vorlage Personalausweis und entsprechender Nachweis).

Getestete: Negative Corona-Antigen-Tests (Schnelltests) dürfen maximal 24 Stunden zurückliegen (gerechnet von der Kickoff-Uhrzeit). Nachweise von Tests durch den Arbeitgeber im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes und maximal 24 Stunden vor Kickoff werden akzeptiert. Selbsttests werden nicht akzeptiert. PCR-Tests sind nicht notwendig, können aber auch vorgelegt werden, wenn sie nicht älter als 48 Stunden (gerechnet von der Kickoff-Uhrzeit) sind. Kinder bis 6 Jahren müssen keinen Testnachweis erbringen. Nach der aktuellen Corona-Verordnung für Baden-Württemberg müssen auch Schüler*innen von Grundschulen, sonderpädagogischen Einrichtungen, aufbauende Schulen oder beruflichen Schulen keinen Testnachweis vorlegen. Ausreichend ist die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos (z.B. Bus) oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule.

Testmöglichkeiten: Nicht geimpften und nicht genesenen Zuschauern empfehlen die Unicorns innerhalb von 24 Stunden vor Kickoff einen Corona-Test in einem der kommunalen Testzentren oder bei einem anderen Anbieter durchzuführen. Informationen zu Testmöglichkeiten findet man im Internet auf den Internetseiten der Stadt Schwäbisch Hall (https://www.schwaebischhall.de/de/rathaus-service/aktuelles-presse/kommunales-testzentrum).

Geimpfte: Impfungen müssen vor mindestens 14 Tagen vollständig (i.d.R. Erst- und Zweitimpfung) erfolgt sein und nachgewiesen werden.

Genesene: Nachweise zur Genesung von einer COVID-19-Erkrankung dürfen nicht älter als 6 Monate sein.